Neue Gefahrstoffverordung in Kraft getreten.

Nutzen Sie diesen Anlass, um Ihr Gefahrstoffmanagement zu aktualisieren und rechtssicher zu machen.

Am 1.12.2010 ist in Deutschland die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV.pdf) in Kraft getreten.

Eine Änderung der neuen Gefahrstoffverordnung ist, dass die bisherige Festlegung der Schutzstufen aufgrund der Kennzeichnungen nicht beibehalten werden kann. Die abgestuften Maßnahmenpakete bei unterschiedlich hoher Gefährdung bleiben grundsätzlich aber erhalten.

Weiterhin sind die Anforderungen aus REACH und GHS in die Neufassung der GefStoffV eingeflossen.

Für die Zuordnung zu den Schutzstufen muß nun eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse durchgeführt und dokumentiert werden.

Wir bieten Ihnen zum Gefahrstoffmanagement die folgenden Leistungsmodule an:

Ermittlung welche Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt werden.

Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter

Durchführung der neu vorgeschriebenen arbeitsplatzbezogenen Risikobeurteilungen

Erstellen des Gefahrstoffkatasters

Erstellen der Betriebsanweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnung

Mitarbeiterschulungen und –unterweisungen

Gerne besuchen wir Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Kontakt Tel.:0521/52133-34 oder mail: M.Haemisch@khg-consult.de