| Neue Gefahrstoffverordung in Kraft getreten. |
Nutzen Sie diesen Anlass, um Ihr Gefahrstoffmanagement zu aktualisieren und rechtssicher zu machen. Am 1.1.2005 ist in Deutschland die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV.pdf) in Kraft getreten. Eine wesentliche Verbesserung der neuen Gefahrstoffverordnung ist, dass beim Umgang mit Gefahrstoffen vier Schutzstufen unterschieden werden, so dass angemessener als bisher auf das wirkliche Gefährdungspotential reagiert werden kann. Berücksichtigt wird in der neuen Gefahrstoffverordnung nun auch in welchen Mengengrößen und mit welchen Gefährlichkeitsmerkmalen mit Stoffen gearbeitet wird. Die beiden höchsten Schutzstufen, sind den giftige bzw. sehr giftigen Stoffen, den sogenannten Totenkopf-Stoffen (Stufe3) und den krebserregenden und erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen (Stufe4) vorbehalten. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe können sich daraus deutliche Vereinfachungen ergeben. Allerdings muss für die Zuordnung zu den Schutzstufen nun eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse durchgeführt und dokumentiert werden. Wir bieten Ihnen zum Gefahrstoffmanagement die folgenden Leistungsmodule an:
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